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DEUTSCH
Präambel: Zweck
Dieser Verhaltenskodex setzt die ethischen Standards der IPOA Mitgliedsfirmen, die im Umfeld von Konflikt und Postkonflikt gelten, sicherzustellen, damit sie ihre wertvollen Dienstleistungen zugunsten des internationalen Friedens und der menschlichen Sicherheit beitragen können.
Zusätzlich werden die Unterzeichner angeregt, allen Richtlinien des internationalen humanitären Gesetzes und des Gesetzes der Menschenrechte zu folgen, sowie allen relevanten internationalen Protokollen und Versammlungen, unter anderen die folgenden:
- Universelle Deklaration der Menschenrechte (1948)
- Genfer Konventionen (1949)
- Versammlung gegen Folterung (1975)
- Protokolle zusätzlich zu den Genfer Konventionen (1977)
- Chemische Waffen Convention (1993)
- Freiwillige Grundregeln auf Sicherheit und menschliche Rechte (2000)
Mitglieder von IPOA werden zu den folgenden Grundregeln in allen Betrieben aufmerksam gemacht:
1. Menschenrechte
1.1. In allen Betrieben respektieren Unterzeichner die Würde aller Menschen und befolgen ausschließlich alle relevanten internationalen Gesetze und Protokolle mit Bezug auf Menschenrechte.
1.2. In allen Betrieben nehmen Unterzeichner jedes durchführbare Maß, Verlust von Leben und Zerstörung von Eigentum zu unterdrücken.
2. Transparenz
2.1. Unterzeichner agieren mit Vollständigkeit, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit.
2.2. Unterzeichner engagierten sich im Frieden, oder Stabilität Betriebe versprechen, im Umfang, der möglich ist und abhängig von den Vertrags- und zugelassenen Beschränkungen, um mit dem internationalen Ausschuss des roten Kreuzes und anderer relevanter Behörden für die Art ihrer Betriebe und alle mögliche Interessenkonflikte geöffnet und bevorstehend zu sein, die in jeder Hinsicht als Beeinflussen ihrer gegenwärtigen oder möglichen Wagnisse wahrgenommen werden konnt.
3. Verantwortlichkeit
3.1. Unterzeichner verstehen, dass die einzigartige Art des Konflikts/Postkonflikten Umveltes, in dem viele ihrer Betriebe stattfinden, und sie erkennen völlig den Wert der freien und wirksamen Linien von Verantwortlichkeit zum Sicherstellen der wirkungsvollen Friedensbetriebe und zur langfristigen Entwicklungsfähigkeit der Industrie.
3.2. Unterzeichner übertragen Verantwortlichkeit zu den relevanten Behörden für ihre Tätigkeiten und die Tätigkeiten der Firmenangestellten. Während selbst minimale Mistaten von Firmen adressiert werden sollten, versprechen Unterzeichner im möglichen Umfang und abhängig von den Vertrags- und zugelassenen Beschränkungen mit amtlichen Untersuchungen in Fällen von Vertragsverletzungen und von Verletzungen des internationalen humanitären Gesetzes und des Gesetzes der menschlichen Rechte völlig zusammenzuarbeiten.
3.3. Die weiteren Unterzeichner versprechen, dass sie die festen und endgültigen Maßnahmen eintreten, wenn Angestellte ihrer Organisation sich in den ungesetzlichen Tätigkeiten engagieren.
4. Klienten
4.1. Unterzeichner versprechen nur für die gesetzmäßigen und anerkannten Regierungen, internationale Organisationen, nichtstaatliche Organisationen und gesetzliche Privatunternehmen zu arbeiten.
4.2. Unterzeichner lehnen ab sich mit allen ungesetzlichen Klienten auseinanderzusetzen, die internationale Bemühungen zur Förderung von Frieden verneinen.
4.3. Unterzeichner versprechen, um die Vertraulichkeit der Informationen beizubehalten, erreicht durch die bereitgestellten Dienstleistungen, ausgenommen, als so tun die Grundregeln gefährden würde, die hierin enthalten wurden.
5. Sicherheit
5.1. Während die Unterzeichner stets die häufig hohen Niveaus der Gefahr zugehörig zu den Geschäftsoperationen im Konflikt/Post-Konflikten erkennen, sind diese dazu beauftragt, in einer sicheren, verantwortlichen, gewissenhaften und besonnenen Weise zu agieren und ihren besten Bemühungen nachzugehen, dass das gesamte Firmenpersonal diese Grundregeln befolgt.
6. Angestellte
6.1. Unterzeichner stellen sicher, dass alle Angestellten über die Gefahren, die mit ihrer Beschäftigung verbunden sind, sowie über die Bezeichnungen, Zustände und Bedeutung ihrer Verträge völlig informiert sind.
6.2. Unterzeichner versprechen, dass alle Angestellte medizinisch getestet werden, damit den geistlichen und körperlichen Anforderungen der Aufgaben entsprechen, die in diesem Vertrag festgehalten sind.
6.3. Unterzeichner versprechen, ausreichend ausgebildetes und vorbereitetes Personal in allen Betrieben in Übereinstimmung mit eindeutig definierten Betriebsnormen zu verwenden.
6.4. Unterzeichner versprechen, dass das gesamte Personal über die Situation und Empfindlichkeit der Region aufmerksam gemacht wird.
6.5. Unterzeichner versprechen, dass alle Angestellte in guter zugelassener Stellung in ihren jeweiligen Ländern der Staatsbürgerschaft, sowie auf der internationalen Ebene sind.
6.6. Unterzeichner sind damit einverstanden, gegenüber allen Angestellten verantwortlich und ethisch zu agieren. Dies bedeutet dass die alle Angestellte mit Respekt und Würde behandelt werden müssen, und dass dies sichergestellt wird. Weiterhin werden passende Reaktionen unternommen im Falle von Fehverhalten.
6.7. Wo passend, sollten Unterzeichner Angestellte suchen, die bereits Repräsentanten der lokalen Bevölkerung sind.
6.8. Zahlung der unterschiedlichen Löhne unter Angestellten verschiedener Nationalitäten muss auf Verdienst und der nationalen ökonomischen Situation basieren und nicht auf Unterschiede in Geschlecht oder Rasse.
6.9. In der Einstellung der Angestellter sind Unterzeichner damit einverstanden das Minimum des Arbeitsalters von 15 Jahren zu respektieren, wie es in der Alterskonvention (1973) definiert ist.
6.10. Keinem Angestellten wird das Recht verweigert, ihre Beschäftigung zu beenden. Weiterhin kann kein Unterzeichner die persönlichen Spielraumdokumente seiner Angestellten gegen ihren Willen behalten.
6.11. Unterzeichner sind damit einverstanden, alle Angestellten mit dem passenden Training, der Ausrüstung und den Materialien zu versehen, die notwendig sind um ihre Aufgaben durchzuführen. Weiterhin sind Unterzeichner beauftragt medizinische Unterstützung zu gewährleisten, wenn erforderlich.
6.12. Angestellte sind erwartet, sich mit Ehrlichkeit, Vollständigkeit, Objektivität und Gewissenhaftigkeit menschlich zu verhalten.
7. Versicherung
7.1. Fremde und lokale Angestellte werden mit der Gesundheit- und Lebensversicherung versehen, die zu ihrer Lohnstruktur und zum Niveau der Gefahr ihres Berufes passen.
8. Steuerung
8.1. Unterzeichner indossieren stark den Gebrauch von den ausführlichen Verträgen, welche die Vollmacht, die Beschränkungen, die Ziele, die Festpunkte und die Kriterien für Zurücknahme und Verantwortlichkeit für den Betrieb spezifizieren.
8.2. Verträge werden nicht auf einer beleidigenden Mission behauptet, es sei denn ein Mandat ist unterstellt durch eine gesetzmäßige Berechtigung in Übereinstimmung mit dem internationalen Gesetz.
8.3. In allen Schachtel-und zulassend sichere Extraktion des Personals und der anderer unter den Schutz Unterzeichnern der Unterzeichner, zu schnell und versprechen einwilligen professionell mit rechtmäßigem Verlangen vom Klienten, einschließlich die Zurücknahme von einem Betrieb, wenn Sie so durch den Klienten verlangt werden oder verwenden regelnbehörden.
9. Ethik
9.1. Unterzeichner versprechen über die minimalen zugelassenen Anforderungen hinauszugehen und stützen zusätzliche ethische Befehle, die für wirkungsvolle Sicherheit und Frieden bezogene Betriebe wesentlich sind:
9.2. Richtlinien der Verpflichtung
9.2.1. Unterzeichner, die in bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligt sind, haben passende „Richtlinien der Verpflichtung“, die mit ihren Klienten vor Entwicklung hergestellt wird und arbeiten mit ihrem Klienten, um alle notwendigen änderungen zu bilden, Drohungniveaus oder die politische Situation im wesentlichen änderung wenn.
9.2.2. Alle Richtlinien der Verpflichtung sollten gemäß des internationalen humanitären Gesetzes und dem Gesetz der Menschenrechte sein und passende Begrenzung und Vorsicht hervorheben, um Unfall und Beschädigung herabzusetzen, bei Auferhaltung des zugehörigen Rechtes einer Person von Selbstverteidigung. Unterzeichner versprechen, wenn notwendig, Kraft aufzuwenden die zur Drohung proportional ist.
9.3. Unterstützung der internationalen Organisationen und der nichtstaatlichen Organisationen/der Zivilgesellschaft und der Rekonstruktion
9.3.1. Unterzeichner erkennen, dass die Dienstleistungen Entlastung, die Organisationen zur Verfügung stellen, für Endkonflikte und Erleichterung des verbundenen menschlichen Leiden notwendig sind.
9.3.2. Im Umfang der Vertragsbeschränkungen, versprechen Unterzeichner die Bemühungen der internationalen Organisationen, der humanitären und nichtstaatlichen Organisationen und anderen der Wesen zu stützen, welche danach streben, menschliches Leiden zu vermindern und die wiederaufbauenden und versöhnenden Ziele der Friedensbetriebe zu stützen.
9.4. Rüstungskontrolle
9.4.1. Die Unterzeichner, die Waffen verwenden, versprechen, um das höchste Hauptgewicht auf dem Erklären und dem Steuern aller Waffen und Munition zu setzen, die während eines Betriebes und für das Sicherstellen ihrer zugelassenen und korrekten Buchhaltung und Beseitigung am Ende eines Vertrages verwendet werden.
9.4.2. Unterzeichner lehnen ab, ungültige Waffen, giftige Chemikalien zu verwenden, oder Waffen, die langfristige gesundheitliche Probleme verursachen, Pfosten-widersprechen (?) Reinigung und werden sich begrenzen, um die Waffen zu verwenden, die für Militär, Sicherheit oder Gesetzdurchführungbetriebe allgemein sind.
10. Partner-Firmen und Sublieferanten
10.1. Wegen der komplizierten Natur des Konflikts/Pfosten-widersprechen Klimas (?), setzen Firmen häufig die Dienste der Partnerfirmen und -unterlieferanten ein, um die Aufgaben ihres Vertrages zu erfüllen.
10.2. Unterzeichner stimmen darin überein, dass sie Partnerfirmen und -unterlieferanten mit der äußersten Obacht und der gebührenden Sorgfalt vorwählen, dass sie mit allen passenden ethischen Standards einwilligen, wie diesem Verhaltenskodex sicherzugehen.
10.3. Die Zukunft der Friedensbetriebe Industrie hängt von der technischen und ethischen hervorragenden Leistung ab. Ist nicht nur es wichtig für IPOA Mitgliedsfirmen, die Grundregeln zu befolgen, die in diesem Code ausgedrückt werden, sollte jedes Mitglied Befolgung und Anerkennung des Codes über der Industrie anregen und stützen.
11. Anwendung
11.1. Dieser Verhaltenskodex ist der amtliche Code von IPOA und von seinen Mitgliedsorganisationen. Unterzeichner versprechen, um die Standards beizubehalten, die in diesem Code niedergelegt werden.
11.2. Unterzeichner, die jenen möglichen Bestimmungen nicht unterstützen können, die in diesem Kodex enthalten sind, können von der IPOA entlassen werden, abhängig von der Diskretion der IPOA Direktion.
11.3. Mitgliedsfirmen bemühen sich, die Grundprinzipien des IPOA Verhaltenskodexs zu ihren Angestellten zuzuteilen.
Version: 11 Angenommen: Dezember 1, 2006 Erster Verhaltenskodex: April 1, 2001
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